Rettungsfähigkeit Lehrer und Eltern

Teilnahmebescheinigung Fortbildung:




Günter Weser

Schwimmmeister ~ Trainer ~ Fachsportleiter Schwimmen und Rettungsschwimmen
DLRG und Wasserwacht

Am Kümpeler Busch 14, 53773 Hennef,

Mail:
mailto:optimierung@wesertraining.de

Anruf:

+49 2204/5 047 82
+49 1 78/4 47 84 91
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Retten im Wasser und Wiederbelebung für den Regierungsbezirk Köln

(Überprüfung der Rettungsfähigkeit)



Teilnahmebescheinigung

Name: ___________________________________

Vorname: ___________________________________

geb.: ___________________________________

Schule: ___________________________________

hat am ______________ an der Veranstaltung

Retten im Wasser und Wiederbelebung

durchgeführt von Schwimmschule Günter Weser und dem DLRG GL Bensberg

teilgenommen und folgende Leistung erbracht:

- Anschwimmen
- Abtauchen auf 3 m Tiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
- 25 m Schleppen
- Anlandbringen des Geretteten
- Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung



_________________________
Unterschrift Lehrscheininhaber
Siegel

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Lehrscheinnummer


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Themenorientierte Texte:

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6 INFO-Fachbereich Sport 2/2005

IM BRENNPUNKT: SCHWIMMUNTERRICHT

Schwerpunktthema Schwimmen
Prävention und Rettungsfähigkeit
beim Schwimmunterricht


Franz Schneider, Klosterschule zum Heiligen Grab, Baden-BadenDas Element Wasser und die damit verbundene Bewegungsform Schwimmen übt seit alters her eine überwältigende Faszination auf den Menschen aus. Schwimmen können hat in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert. Wer nicht schwimmen kann, grenzt sich oftmals aus oder stellt für sich und andere ein Gefahrenmoment dar. Nur wer sich im Wasser sicher und angstfrei bewegen kann, findet am und im Wasser ein vielfältiges Bewegungsfeld. Bis ins hohe Alter kann das Medium Wasser zur Freizeitgestaltung, zur Gesundheitsförderung, zur Regeneration und Rehabilitation genutzt werden.
Entsprechend ist das Schwimmen lernen im Hinblick einer Vorbereitung auf das Leben ein unverzichtbares, nicht austauschbares Element im Erziehungsprozess der Kinder. Deshalb wurde das Schwimmen als motorische Grundqualifikation auch bei der Bildungsplanreform 2004 als Lerninhalt für alle Schularten weiterhin verbindlich verankert. Die wesentliche Zielsetzung dabei ist, alle Schülerinnen und Schüler zu sicheren Schwimmern zu machen, wobei dies durch die sich zunehmend ver-schlechternde motorische Leistungs-fähigkeit [4] der zu unterrichtenden Kinder immer schwieriger wird.
Der Schwimmunterricht hat in der Schulwirklichkeit und in den verschiedenen Schularten einen höchst unterschiedlichen Stellenwert [29].
Anlass für dieses Sport-INFO-Schwerpunktthema ist die Tatsache, dass die Vermittlung des Schwimmens als Sportart in Baden-Württemberg tatsächlich nur z.T. im Rahmen des

Schul- bzw. Sportunterrichts angeboten wird bzw. werden kann, obwohl dies die Bildungspläne in den Bildungsstandards oder Kernkompetenzen verbindlich ausweisen.
Der Schwimmunterricht wird gerade im Bereich der Grundschule in Baden-Württemberg häufig von Lehrkräften erteilt (dies soll keine Qualitätsbeurteilung sein!), die hierfür keine spezielle methodisch-didaktische und unfallpräventive Ausbildung haben.
Laut einer Erhebung unterrichten im Bereich der Grundschulen 49% der Lehrer das Fach Sport fachfremd [20][37][38].
Ein Nachweis über die persönliche Rettungsfähigkeit muss darüber hinaus nicht grundsätzlich vorgelegt werden. Andere Bundesländer [20] schreiben dagegen methodisch-didaktische Kenntnisse und den Nachweis des DLRG Rettungsschwimmabzeichens in Silber zwingend vor.
Dass der Schwimmunterricht in den Grundschulen Baden-Württembergs aufgrund des hohen Engagements gerade der fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte trotzdem sehr erfolgreich sein kann, ist unbestritten. Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob sich die im Schwimmunterricht eingesetzten Lehrkräfte der möglichen rechtlichen Folgen aus Unkenntnis der technischen und organisatorischen Regelungen immer bewusst sind.
Bäderschließungen, Mangel an qualifizierten Lehrkräften, organisatorische Schwierigkeiten usw. sind Gründe, dass Schwimmen insbesondere an Grundschulen (bestes Lernalter für die Anfängerschwimmausbildung) wie auch an weiterführenden Schulen oft zeitlich eingeschränkt oder gar nicht unterrichtet wird.
Die Schule als größter öffentlicher Anbieter von Schwimmausbildung wäre ohne externe Unterstützung teilweise überfordert. Erfreulicherweise wird die Anfänger-Schwimmausbildung auch von Schwimmvereinen, Tauchvereinen, der DLRG und Schwimmmeistern in öffentlichen Bädern, privaten Schwimmschulen und nicht zuletzt durch die Eltern selbst gewährleistet.


Der Anteil der Nichtschwimmer und der tödlichen Badeunfälle im Freizeitbereich (Statistik der Unfallkassen und der DLRG) nimmt allerdings weiter zu. Hier können und müssen die Schulen präventiv wirksam sein.
Im nichtamtlichen Teil der Mitteilungen und Hinweise in Kultus und Unterricht [16][20][21] werden die das Schwimmen unterrichtenden Lehrkräfte aufgefordert, selbst sicherzustellen, dass sie rettungsfähig sind. Weiter heißt es:„ …der Schulleiter sollte darauf bedacht sein, dass mit der Erteilung desSchwimmunterrichts grundsätzlich nur Lehrer betraut werden, die sichere Schwimmer, rettungsfähig und mit den Mitteln der Ersten Hilfe bei Unfällen hinreichend vertraut sind„.
Grundsätzlich sind diese Hinweise sehr brauchbar und z.T. auch ausreichend. Dieses INFO will alle Lehrkräfte ausreichend über die juristische Situation informieren, den Begriff der Rettungsfähigkeit inhaltlich klären und Hilfestellungen für die praktische Unterrichtsarbeit anbieten.
LEITLINIEN UND GRUNSÄTZE
Wer darf Schwimmunterricht erteilen?
Die Verantwortung für den Unterricht, also für die Aufsicht über den Schwimmunterricht sowie für dessen Erteilung, trägt allein die Lehrkraft. Die eingesetzten Lehrkräfte müssen den Schwimmunterricht unter fachdidaktisch-methodischen wie auch organisatorischen Gesichtspunkten kompetent vertreten und so gestalten, dass unter präventiven Aspekten mögliche Risiken durch Beachtung aller Möglichkeiten der speziellen Methodik, sorgfältigen Organisation des Schwimmunterrichts und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht vermieden werden. Zentrale Bedeutung erlangt dabei die Frage nach dem Nachweis der Rettungsfähigkeit der Lehrkraft.
Wer ist rettungsfähig?
Rettungsfähigkeit wird als die Fähigkeit definiert, eine Schülerin bzw. einen Schüler aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien. Die Art und der Umfang der Rettungsfähigkeit in der Unterrichtspraxis hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und Rahmenbedingungen ab. Wesentliche Einflussgröße ist hierbei die Beschaffenheit des Schwimmbades (z.B. Beckengröße, Wassertiefe, Übergang Nichtschwimmer-Schwimmerbereich).
Die folgenden Mindestanforderungen gelten für alle Stufen der Rettungsfähigkeit :
Die Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimm-becken, in dem der Unterricht stattfin


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KINDERSCHWIMMEN, SCHWIMMEN, TECHNIKTRAINING KRAULSCHWIMMEN, SCHWIMMSCHULE, SCHWIMMUNTERRICHT, SCHWIMMKURS

Themenorientierte Texte:




Kurzfassung der "Sprint" Studie des DSB (Deutscher Sportbund):
Eine Untersuchung des Schulsports in Deutschland:


Da selbst die Kurzfassung noch ca. 1,5 MB umfasst, kann diese von mir auf Anfrage zugesendet werden.